Kostenregelung.
Hauswirtschaftlicher Betreuungsdienst, für alle Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 mit Abrechnung über die Pflegekasse.
Der hauswirtschaftliche Betreuungsdienst kann von allen Personen mit Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) genutzt werden. Die Abrechnung über den Entlastungsbetrag nach §45 SGB XI in Höhe von monatlich 125,00 € kann von der Bürgerhilfe Bochum e.V. direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Der Stundensatz beträgt 25,00 € (Stand Oktober 2022). Eingesetzt wird nur qualifiziertes Personal. Die Alltagshilfen stehen den Kunden in der vereinbarten Zeit von montags bis freitags zur Verfügung, es gilt ausdrücklich keine Rundumbetreuung.
Der Verein hat die Anerkennung nach §5 Nummern 4 und 5 der Anerkennungs- und Förderungsverordnung den Landes Nordrhein-Westfalen (AnFöVO) von Angeboten zur Unterstützung im Alltag „Entlastung im Alltag durch individuelle Hilfen“ und „Einrichtung von Betreuungsgruppen“ nach § 45 a Abs. 1 SGB XI. In dieser Anerkennung ist klar geregelt, welche Arbeiten und Aufgaben durchgeführt werden dürfen.